Allgemeine Geschäftsbedingungen der simcast gmbh

§ 1 Geltungsbereich


1.Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
2.Sämtlichen Verträgen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung geändert oder ausgeschlossen werden, liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigen.
3.Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Leistungen, damit auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch dann, wenn der Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.

§ 2 Angebot und Abschluss

1.Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Leistung verbindlich.
2.Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind bei Vertragsabschluss schriftlich niederzulegen. Bei oder nach Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen zwischen unseren Mitarbeitern oder Vertretern und unserem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter und Vertreter ist insoweit beschränkt.
3.Kaufmännische Bestätigungsschreiben unseres Vertragspartners bewirken auch ohne unseren Widerspruch nicht, dass ein Vertrag mit einem von unserer Bestellung und unseren sonstigen schriftlichen Erklärung abweichenden Inhalte zustande kommt.


§ 3 Schriftform


Soweit in den vorliegenden Bedingungen Schriftform vorgesehen ist, wird sie auch dadurch gewahrt, dass entsprechende Erklärungen per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Eine schriftliche Vereinbarung gilt auch dadurch als zustande gekommen, dass wir und unser Vertragspartner jeweils sich inhaltlich deckende Erklärungen in Schriftform abgeben.

§ 4 Leistungen

1.Wir haben unsere Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften zu erfüllen.
2.Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistung ist bei Erteilung des Auftrags schriftlich festzulegen, Teilleistungen sind möglich. Soweit sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen und / oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges ergeben, sind diese vorab zusätzlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Ist unter Berücksichtigung der Änderungen oder Erweiterungen unserem Vertragspartner ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag nicht zuzumuten, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Vertragspartner hat dann jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

§ 5 Vertragspartnerpflichten


1.Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und unentgeltlich und insbesondere rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dabei ist er verpflichtet, uns auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
2.Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtung aus der vorstehend genannten Ziffer 1 zu § 5 nicht, erfolgt die Ausführung des Auftrages auf das alleinige Risiko des Vertragspartners, soweit uns nicht ein Mitverschulden trifft.

§ 6 Geheimhaltung

1.Wir sind berechtigt, von sämtlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben werden, Ablichtungen zu machen. Zugleich sind wir verpflichtet, sämtliche uns zur Kenntnis gereichten kaufmännischen sowie technischen Informationen, Unterlagen sowie Datenträger geheim zu halten, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
2.An den erbrachten Leistungen behalten wir uns die Urheberrechte ausdrücklich vor. Im Rahmen der Auftragserteilung wird der Umfang unserer Leistungen schriftlich festgelegt. Diese dürfen vom Vertragspartner nur für den Zweck verwendet werden, der bei der Auftragserteilung vereinbart wurde.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

1.Sämtliche Rechnungsbeträge sind Nettobeträge und innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn unser Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich widerspricht. Wir werden den Vertragspartner mit jeder Rechnung hierauf hinweisen.
3.Im Falle des Zahlungsverzuges stehen uns ab Fälligkeit ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Ansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, wenn diese Ansprüche von uns nicht anerkannt und nicht rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Fristen

1.Sämtliche Fristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Beginn verbindlich vereinbarter Liefertermine ist der Vertragsabschluss, es sei denn, eine Vorauszahlung oder die Überlassung von Unterlagen ist vereinbart bzw. Unterlagen des Vertragspartners werden für die Durchführung der Leistungen benötigt. Dann beginnt die verbindlich vereinbarte Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw. der Unterlagen. Maßgeblich ist jeweils der spätere Zeitpunkt.
2.Bei Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist kommen wir nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenen Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ei n.

§ 9 Gewährleistung


1.Die Parteien sind sich darüber einig, dass wir keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schulden und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Vertragspartners liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidung zu treffen.
2.Beanstandungen sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
3.Wir sind berechtigt, bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht der Nacherfüllung Gebrauch zu machen. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuerstellung. Erst nach endgültiger und ernsthafter Ablehnung der Nacherfüllung oder wenn diese nicht fristgemäß vorgenommen oder fehlgeschlagen ist, hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.4.Das Recht zum Rücktritt besteht für den Vertragspartner nicht, wenn nur geringfügige Mängel vorliegen oder wir die in dem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
5.Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz unberührt.
6.Sämtliche Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe unserer Leistung geltend gemacht werden.

§ 10 Haftung

1.Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Vertragspartners, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, ist weder ausgeschlossen noch beschränkt.
2.Für sonstige Schäden einschließlich Verzugsschäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3.Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung oder jeglichen sonstigen Rechtsgrund ausgeschlossen.
4.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen von vereinbarten Eigenschaften und Beschaffenheiten, wenn und soweit die Vereinbarung den Zweck hatte, den Vertragspartner vor Schäden zu bewahren, die nicht an der Leistung selbst entstanden sind.
5.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.6.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten in jedem Falle auch für Folgeschäden, nicht jedoch für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Schlussbestimmungen

1.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten ist Wuppertal. Dabei haben wir jedoch das Recht, unseren Vertragspartner auch an einem anderen, für ihn nach §§ 12 ff. ZPO zuständigen Gericht zu verklagen.
2.Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht, und sonstiger internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts.